AGB B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen (folgend „AGB“) in der Fassung vom 03.12.2024
FlashCube e.U. (Inhaber Raphael Beran) (folgend „Vermieter“)
Grellgasse 6/1/5
1210 Wien

1. Allgemeine Bedingungen

1.1. Definitionen Aufstellungsort ist jene an den Vermieter bekanntgegebene Adresse, an der die Fotobox geliefert, aufgestellt und vom Mieter genutzt wird.
Aufnahmen sind die mit der durch den Mieter gemieteten Fotobox erstellten Fotos und Fotocollagen.
Mieter bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die die vom Vermieter bereitgestellte Fotobox mietet und die mit der Vermietung der Fotobox zusammenhängende Dienstleistungen des Vermieters in Anspruch nimmt.
Vermieter bezeichnet die FlashCube e.U. (Inhaber Raphael Beran), welcher die zu mietende Fotobox und mit der Vermietung der Fotobox zusammenhängende Dienstleistungen bereitstellt.
Unternehmer ist ein Mieter, welcher nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.

1.2. Geltungsbereich

1.2.1 Die gegenständlichen AGB gelten zwischen Vermieter und Mieter für die Vermietung und Nutzung von Fotoboxen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

1.2.2 Sämtliche in diesen AGB enthaltenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

1.2.3 Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von dem Vermieter schriftlich anerkannt wurden.

1.3. Allgemeine Hinweise

1.3.1 Etwaige von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn die Abweichungen mit dem Inhaber der FlashCube e.U. vereinbart worden sind.

1.3.2 Neben diesen Vertragsbestimmungen bestehen keine mündlichen Abreden.

 

2. Vertragsbedingungen

2.1. Vertragsabschluss

2.1.1 Mit Einlangen des vom Mieter unterzeichneten und ordnungsgemäß ausgefüllten Bestellformulars legt der Mieter ein verbindliches Angebot. An dieses Angebot ist der Mieter drei Werktage (Samstage, Sonn- und gesetzliche Feiertage in Österreich gelten nicht als Werktage und sind bei der Berechnung ausgenommen) gebunden.

2.1.2 Die AGB sind integraler Bestandteil des Angebots und werden dem Mieter vorab zugänglich gemacht. Der Mieter akzeptiert durch die Abgabe des Angebots auch die AGB.

2.1.3 Der Vertrag zwischen Vermieter und Mieter kommt zustande, wenn der Vermieter das Angebot innerhalb der unter Punkt 2.1.1. genannten Frist schriftlich annimmt.

 

3. Leistungsumfang

3.1. Allgemeines

3.1.1 Der Vermieter stellt dem Mieter eine mobile Fotobox zur Verfügung. Mit der Fotobox kann der Mieter individuelle Fotosofortdrucklayouts erstellen und nutzen.

3.1.2 Vom Leistungsumfang ist auch die Lieferung und Abholung sowie der Auf- und Abbau der Fotobox durch den Vermieter mitumfasst.

3.1.3 Der Mieter erhält zum Einsehen und Herunterladen aller während der vereinbarten Mietdauer erstellten Aufnahmen, mindestens 96 Stunden nach Rücknahme der Fotobox, per Mail Zugang zu einer passwortgeschützten Online-Galerie.

3.1.4 Alle Fotoboxen werden bei Zustellung und Aufbau mit dem laut Angebot und Bestellformular vereinbarten benötigten Verbrauchsmaterial (Papier inkl. Farbband) befüllt.

3.1.5 Weitere optionale Buchungen von Verbrauchsmaterial (Zusatzpapier inkl. Farbband), Hintergrundsysteme inkl. Hintergrund, Requisiten oder Zusatzbeleuchtung können über das Bestellformular erfolgen und gelten nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters als vereinbart.

 

4. Pflichten des Mieters der Fotobox

4.1. Mitteilungspflichten betreffend die Lieferung der Fotobox

4.1.1 Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter über jede Änderung der ihn betreffenden Daten, welche zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind, schriftlich, spätestens drei Kalendertage vor dem vereinbarten Liefertermin der Fotobox, zu informieren. Dazu gehören insbesondere Ansprechperson und Aufstellungsort.

4.1.2 Unterlässt der Mieter die fristgerechte Mitteilung der für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen, hat der Mieter etwaige beim Vermieter dadurch verursachte Mehrkosten vollständig zu tragen.

4.2. Prüfpflichten

4.2.1 Der Mieter hat die Fotobox unverzüglich nach Lieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen und etwaige Funktionsstörungen der Fotobox und/oder sichtbare Schäden der Fotobox umgehend dem Vermieter zu melden.

4.2.2 Sofern keine Meldung oder schriftlicher Hinweis im Hinblick auf eine nicht ordnungsgemäße und/oder unvollständige Lieferung oder Mängel erfolgen, gilt die Fotobox inkl. optionaler Buchungen als ordnungsgemäß und vollständig in einwandfreiem Zustand an den Mieter geliefert. Bei äußeren Schäden der Fotobox ist neben einem diesbezüglichen Vermerk im Protokoll zusätzlich ein Foto, auf dem die Schäden sichtbar sind, anzufertigen.

4.3. Nutzung der Fotobox durch den Mieter

4.3.1 Der Mieter ist ausschließlich berechtigt, die gemietete Fotobox an dem vereinbartem Aufstellungsort zu nutzen.

4.3.2 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Aufstellungsort 1x 230V gesichert (Überlast, Kurzschluss und Überspannung) zur Verfügung stehen.

4.3.3 Die Fotobox darf ausschließlich in Innenräumen auf befestigten, ebenen Böden oder im Außenbereich auf befestigten, ebenen Böden bei wind- und wettergeschützter, massiver Überdachung genutzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox vor schädlichen Wetter- und Witterungsbedingungen wie Regen oder Starkwind zu schützen. Verletzt der Mieter diese Pflichten, hat er die dadurch entstandenen Schäden an der Fotobox vollständig zu tragen.

4.3.4 Die Fotobox darf nicht direkter Sonneneinstrahlung sowie hohen Temperaturen oder hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt werden, um die maximale Betriebstemperatur sowie volle Funktionsfähigkeit und eine Mindestqualität der Aufnahmen (ohne Gegenlicht) gewährleisten zu können. Bei Nichteinhaltung kann die Funktionsfähigkeit sowie die Qualität der erstellten Aufnahmen nicht gewährleistet werden.

4.4. Haftung des Mieters während der Mietdauer

4.4.1 Mit Lieferung der Fotobox geht die Haftung am Aufstellungsort auf den Mieter über. Die Haftung endet erst mit der Abholung der Fotobox, wobei der Tag der Abholung zwischen Vermieter und Mieter zu vereinbaren ist. Die Haftung des Mieters beinhaltet insbesondere auch den Diebstahl und die Beschädigung durch Dritte.

4.4.2 Bei Beschädigung der Fotobox durch Dritte oder einem Diebstahl ist der Mieter verpflichtet unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Dies hat der Mieter dem Vermieter auch mit einem Nachweis zu belegen (zB Anzeige).

4.4.3 Zudem ist der Mieter bei Beschädigung der Fotobox dazu verpflichtet Sorge zu tragen, dass alle zur Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden und darüber hinaus zur Auskunft aller, für die Aufklärung des Schadenfalls, erforderlicher Informationen verpflichtet.

4.4.4 Für Schäden oder Verlust der während der Mietdauer erstellten Aufnahmen haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

5. Stornierung

5.1 Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag bis zu 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei zu stornieren. Jede Stornierung bedarf der Schriftform durch den Mieter.

5.2 Angefallene, optional gebuchte, Sonderleistungen werden nach bestätigtem Angebot und Aufwand in Rechnung gestellt.

5.3 Bei Stornierung zwischen dem 30. und 15. Kalendertag vor dem vereinbarten Mietbeginn werden 30 % des angebotenen Preises verrechnet. Bei Stornierung zwischen dem 14. Kalendertag vor dem vereinbarten Mietbeginn bis zum Tag des vereinbarten Mietbeginns werden 75 % des angebotenen Preises verrechnet.

 

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Gesamtrechnungsbetrag ergibt sich aus dem durch den Mieter vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bestellformular inkl. Optionen.

6.2 Die Rechnungslegung erfolgt binnen vier Werktage nach Mietende. Die Rechnung beinhaltet die erforderlichen Angaben des Bankinstituts und das Zahlungsziel. Erfolgt die Zahlung ohne Angabe der Rechnungsnummer als Verwendungszweck, so wird die Zahlung auf die älteste Schuld angerechnet. Erfolgt die Zahlung ohne Angabe des der Rechnungsnummer als Verwendungszweck, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit Zuordnung der Zahlung ein.

6.3 Gestellte Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungslegung zu begleichen.

6.4 Bei Zahlungsverzug des Mieters fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an und der Mieter trägt alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten.

 

7. Bildrechte

7.1 Sämtliche Bildrechte, der während der Mietdauer erstellten Aufnahmen mit der Fotobox liegen ausschließlich beim Mieter. Diese Bildrechte dürfen vom Mieter nicht ausschließlich an Dritte, welche auf den Abbildungen ersichtlich sind, weitergegeben werden.

7.2 Zudem obliegt dem Mieter vor Inbetriebnahme der Fotobox die Einholung der Zustimmung zur Abbildung von Personen. Der Mieter ist zur unverzüglichen Weiterleitung von Anfragen Dritter zur Löschung von Aufnahmen in schriftlicher Form an den Vermieter verpflichtet.

7.3 Aufnahmen mit der Fotobox von Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeder Art sowie Aufnahmen, die gegen etwaige gesetzliche Bestimmungen verstoßen sind verboten. Der Vermieter durchsucht die, während der gesamten Mietdauer erstellten, Dateien nicht nach Aufnahmen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

7.4 Werden vom Mieter nach Zusendung der passwortgeschützten Onlinegalerie Bildaufnahmen die gesetzlichen Bestimmungen widersprechen gesichtet, ist der Mieter unverzüglich dazu verpflichtet den Vermieter darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen und die Löschung dieser Aufnahmen einzufordern.

7.5 Der Mieter sichert zu über sämtliche, zur Erstellung und zum Druck der Fotosofortdrucklayouts notwendiger Bildrechte (Aufnahmen mit der Fotobox) zu verfügen. Der Mieter hält den Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gemäß § 1041 ABGB.

 

8. Höhere Gewalt

Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt wie zB Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophe, Feuer, Streik, hoheitliche Eingriffe nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

 

9. Allgemeine Informationspflichten an den Vermieter

9.1 Der Mieter hat den Vermieter ohne Verzug darüber zu informieren, wenn der Mieter durch den Wechsel der Beteiligungsverhältnisse unter einen geänderten beherrschenden Einfluss gerät.

9.2 Jede Einleitung eines Reorganisationsverfahrens, eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines Konkursantrags sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

9.3 Sämtliche Rechtsfolgen, die aus einer Verletzung von 9.1 und 9.2 resultieren, gehen zu Lasten des Mieters.

9.4 Ohne schriftlicher Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten

 

10. Datenverarbeitung

10.1 Der Vermieter verpflichtet sich sämtliche ihm im Rahmen der Vertragsabwicklung erhaltene persönlichen Daten vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben mit Ausnahme jener die zur Auftragsabwicklung notwendig sind.

10.2 Der Mieter erteilt dem Vermieter seine Zustimmung über Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung aller, für die im Rahmen der vertraglichen Beziehung notwenigen, bekanntgegebenen Daten.

 

11. Änderungen und Schlussbestimmungen

11.1. Rechtswahl

Die Vertragsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter unterliegt österreichischem Recht und ist nach diesem Recht auszulegen. Die Kollisionsnormen des österreichischen Rechts sind nicht anzuwenden.

11.2. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das sachlich in Betracht kommende Gericht für Wien Innere Stadt vereinbart.

11.3. Salvatorische Klausel

11.3.1 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB zur Gänze oder teilweise unwirksam sein/werden oder sich als undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB.

11.3.2 Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt (sofern dadurch keine wesentliche Änderung dieser AGB herbeigeführt wird).