AGB B2C

Allgemeine Geschäftsbedingungen (folgend „AGB“) in der Fassung vom 03.12.2024

FlashCube e.U. (Inhaber Raphael Beran) (folgend „Vermieter“)
Grellgasse 6/1/5
1210 Wien

1. Allgemeine Bedingungen

1.1. Definitionen Aufnahmen sind Fotos und Fotocollagen, die der Mieter mit der gemieteten Fotobox erstellt.
Aufstellungsort ist jene an den Vermieter bekanntgegebene Adresse, an die die Fotobox geliefert, aufgestellt und vom Mieter genutzt wird.
Mieter ist jede natürliche oder juristische Person, die die vom Vermieter bereitgestellte Fotobox mietet und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen des Vermieters in Anspruch nimmt.
Verbraucher ist ein Mieter, welcher Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
Vermieter bezeichnet die FlashCube e.U. (Inhaber Raphael Beran). Der Vermieter stellt die Fotobox und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen bereit.

 

1.2. Geltungsbereich

1.2.1 Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen Vermieter und Mieter für die Vermietung und Nutzung der Fotoboxen, sofern diese vereinbart wurden.

1.2.2 Sämtliche in diesen AGB enthaltenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

 

2. Vertragsbedingungen

2.1. Vertragsabschluss

2.1.1 Mit Einlangen des vom Mieter unterzeichneten und ordnungsgemäß ausgefüllten Bestellformulars legt der Mieter ein verbindliches Angebot. An dieses Angebot ist der Mieter drei Werktage (Samstage, Sonn- und gesetzliche Feiertage in Österreich gelten nicht als Werktage) gebunden.

2.1.2 Der Vertrag zwischen Vermieter und Mieter kommt zustande, wenn der Vermieter das Angebot innerhalb der unter Punkt 2.1.1. genannten Frist (zB E-Mail) annimmt.

 

3. Widerrufsrecht

3.1.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

3.1.2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

3.1.3 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die

FlashCube e.U. (Inhaber Raphael Beran)
Grellgasse 6/1/5
1210 Wien
office@smilecube.at
+43 (0) 1 2922883

mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

3.1.4 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

3.1.5 Sie können dafür auch das nachfolgende gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular verwenden.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück

An:
FlashCube e.U. (Inhaber Raphael Beran)
Grellgasse 6/1/5
1210 Wien

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

4. Leistungsumfang

4.1. Allgemeines

4.1.1 Der Vermieter stellt dem Mieter eine mobile Fotobox zur Verfügung. Mit der Fotobox kann der Mieter individuelle Fotosofortdrucklayouts erstellen und nutzen.

4.1.2 Vom Leistungsumfang ist auch die Lieferung und Abholung sowie der Auf- und Abbau der Fotobox durch den Vermieter mitumfasst.

4.1.3 Der Mieter erhält zum Einsehen und Herunterladen aller während der vereinbarten Mietdauer erstellten Aufnahmen, mindestens 96 Stunden nach Rücknahme der Fotobox, per Mail Zugang zu einer passwortgeschützten Online-Galerie.

4.1.4 Alle Fotoboxen werden bei Zustellung und Aufbau mit dem laut Angebot und Bestellformular vereinbarten benötigten Verbrauchsmaterial (Papier inkl. Farbband) befüllt.

4.1.5 Weitere optionale Buchungen von Verbrauchsmaterial (Zusatzpapier inkl. Farbband), Hintergrundsysteme inkl. Hintergrund, Requisiten oder Zusatzbeleuchtung können über das Bestellformular erfolgen und gelten nach Bestätigung des Vermieters als vereinbart.

5. Pflichten des Mieters der Fotobox

5.1. Mitteilungspflichten betreffend die Lieferung der Fotobox

5.1.1 Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter über jede Änderung der ihn betreffenden Daten, welche zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind, schriftlich, spätestens drei Kalendertage vor dem vereinbarten Liefertermin der Fotobox, zu informieren. Dazu gehören insbesondere Ansprechperson und Aufstellungsort.

5.1.2 Unterlässt der Mieter die fristgerechte Mitteilung der für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen, hat der Mieter etwaige beim Vermieter dadurch verursachte Mehrkosten vollständig zu tragen.

5.2. Protokollierung über die Lieferung und Funktionsfähigkeit der Fotobox

5.2.1 Der Mieter ist verpflichtet etwaige Funktionsstörungen der Fotobox und/oder sichtbare Schäden der Fotobox umgehend an den Vermieter zu melden. Bei äußeren Schäden der Fotobox ist neben einem diesbezüglichen Vermerk zusätzlich ein Foto, auf dem die Schäden sichtbar sind, anzufertigen.

5.2.2 Der Mieter (oder dessen zuvor bekanntgegebenen Vertreter) kontrolliert weiters die Vollständigkeit der Lieferung insbesondere hinsichtlich etwaiger optionaler Buchungen des Mieters. Bei Unvollständigkeit der Lieferung ist dies ebenfalls umgehend an den Vermieter zu melden.

5.3. Nutzung der Fotobox durch den Mieter

5.3.1 Der Mieter ist ausschließlich berechtigt, die gemietete Fotobox an dem vereinbartem Aufstellungsort zu nutzen.

5.3.2 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Aufstellungsort 1x 230V gesichert (Überlast, Kurzschluss und Überspannung) zur Verfügung stehen.

5.3.3 Die Fotobox darf ausschließlich in Innenräumen auf befestigten, ebenen Böden oder im Außenbereich auf befestigten, ebenen Böden bei wind- und wettergeschützter, massiver Überdachung genutzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox vor schädlichen Wetter- und Witterungsbedingungen wie Regen oder Starkwind zu schützen. Verletzt der Mieter diese Pflichten, hat er die dadurch entstandenen Schäden an der Fotobox vollständig zu tragen.

5.3.4 Die Fotobox darf nicht direkter Sonneneinstrahlung sowie hohen Temperaturen oder hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt werden, um die maximale Betriebstemperatur sowie volle Funktionsfähigkeit und eine Mindestqualität der Aufnahmen (ohne Gegenlicht) gewährleisten zu können. Bei Nichteinhaltung kann die Funktionsfähigkeit sowie die Qualität der erstellten Aufnahmen nicht gewährleistet werden.

5.4. Haftung des Mieters während der Mietdauer

5.4.1 Mit Lieferung der Fotobox geht die Haftung am Aufstellungsort auf den Mieter über. Die Haftung endet erst mit der Abholung der Fotobox, wobei der Tag der Abholung zwischen Vermieter und Mieter zu vereinbaren ist. Die Haftung des Mieters beinhaltet insbesondere auch den Diebstahl und die Beschädigung durch Dritte.

5.4.2 Bei Beschädigung der Fotobox durch Dritte oder einem Diebstahl ist der Mieter verpflichtet unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Dies hat der Mieter dem Vermieter auch mit einem Nachweis zu belegen (zB Anzeige).

5.4.3 Bei jeglicher Beschädigung ist der Mieter dazu verpflichtet Sorge zu tragen, dass alle zur Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden und darüber hinaus zur Auskunft aller, für die Aufklärung des Schadenfalls, erforderlicher Informationen verpflichtet.

 

6. Stornierung

6.1 Jede Stornierung bedarf der Schriftform durch den Mieter.

6.2 Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag bis zu 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei zu stornieren.

6.3 Angefallene, optional gebuchte, Sonderleistungen werden nach bestätigtem Angebot und Aufwand in Rechnung gestellt.

6.4 Bei Stornierung zwischen dem 30. und 15. Kalendertag vor dem vereinbarten Mietbeginn werden die Kosten (Deckungskosten), welche aufgrund der Stornierung eintreten, verrechnet. Das Reugeld unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht.

 

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Der Gesamtrechnungsbetrag ergibt sich aus dem durch den Mieter vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bestellformular inkl. Optionen.

7.2 Die Rechnungslegung erfolgt binnen 4 Werktage nach Mietende. Die Rechnung enthält die erforderlichen Angaben des Bankinstituts und des Zahlungsziels. Erfolgt die Zahlung ohne Angabe der Rechnungsnummer als Verwendungszweck, so wird die Zahlung auf die älteste Schuld angerechnet.

7.3 Gestellte Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungslegung zu begleichen.

7.4 Bei Zahlungsverzug des Mieters fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an. Der Mieter muss die notwendigen Kosten zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen beim schuldhaften Zahlungsverzug ersetzen. Diese Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

 

8. Bildrechte

8.1 Sämtliche Bildrechte, der während der Mietdauer erstellten Aufnahmen mit der Fotobox liegen ausschließlich beim Mieter. Diese Bildrechte dürfen vom Mieter nicht ausschließlich an Dritte, welche auf den Abbildungen ersichtlich sind, weitergegeben werden.

8.2 Zudem obliegt dem Mieter vor Inbetriebnahme der Fotobox die Einholung der Zustimmung zur Abbildung von Personen. Der Mieter ist zur unverzüglichen Weiterleitung von Anfragen Dritter zur Löschung von Aufnahmen in schriftlicher Form an den Vermieter verpflichtet.

8.3 Aufnahmen mit der Fotobox von Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeder Art sowie Aufnahmen, die gegen etwaige gesetzliche Bestimmungen verstoßen sind verboten. Der Vermieter durchsucht die, während der gesamten Mietdauer erstellten, Dateien nicht nach Aufnahmen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

8.4 Werden vom Mieter nach Zusendung der passwortgeschützten Onlinegalerie Bildaufnahmen die gesetzlichen Bestimmungen widersprechen gesichtet, ist der Mieter unverzüglich dazu verpflichtet den Vermieter darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen und die Löschung dieser Aufnahmen einzufordern.

8.5 Der Mieter sichert zu über sämtliche, zur Erstellung und zum Druck der Fotosofortdrucklayouts (Aufnahmen mit der Fotobox) notwendiger Bildrechte zu verfügen. Der Mieter hält den Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gemäß § 1041 ABGB.

 

9. Höhere Gewalt

Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt wie zB Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophe, Feuer, Streik, hoheitliche Eingriffe nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar

10 Allgemeine Informationspflichten an den Vermieter

10.1 Die Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens beim Mieter ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

10.2 Sämtliche Rechtsfolgen, die aus einer Verletzung von 10.1 resultieren, gehen zu Lasten des Mieters.

 

11. Datenverarbeitung

11.1 Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung bzw. Bestellung zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt; dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen.

11.2 Der Vermieter wird die ihr zur Verfügung gestellten Daten nicht für andere Zwecke als die durch die Bestellung oder durch Ihre Einwilligung oder sonst durch eine Bestimmung im Einklang mit der DSGVO gedeckten Zwecken verarbeiten.

11.3 Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation.

 

12 Änderungen und Schlussbestimmungen

12.1. Rechtswahl

12.1.1 Die Vertragsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter unterliegt österreichischem Recht und ist nach diesem Recht auszulegen. Die Kollisionsnormen des österreichischen Rechts sind nicht anzuwenden.

12.1.2 Ist der Mieter Verbraucher, so bleiben zwingende Verbraucherschutzregelungen des Aufenthaltsstaates des Mieters unberührt.

12.2. Gerichtsstand

12.2.1 Als Gerichtsstand wird das sachlich in Betracht kommende Gericht für Wien Innere Stadt vereinbart.

12.2.2 Ist der Mieter Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.